Domainvergabe: Wer vergibt Domains und nach welchen Regeln?
Wer vergibt Domains eigentlich – ICANN, die Registry oder dein Anbieter? Dieser Ratgeber erklärt die Rollen, den Registrierungsablauf, wichtige Regeln für .de und .eu sowie die neuen Anforderungen aus NIS-2 und dem BSI-Gesetz.
Marco | 01.10.2026
Du lernst, wie Domaininhaber, Registrar und Registry zusammenspielen, wann „first come, first served“ gilt und warum korrekte Inhaberdaten sowie eine Rechteprüfung unverzichtbar sind.
Vergaberegeln und gesetzliche Vorgaben wurden am 1. Oktober 2026 geprüft. Maßgeblich bleiben immer die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Registry und deines Registrars.
Was bedeutet Domainvergabe?
Domainvergabe bezeichnet den geregelten Prozess, durch den ein eindeutiger Domainname einem Inhaber zugeordnet und in der zuständigen Registrierungsdatenbank eingetragen wird. Eine Domain wird dabei nicht gekauft wie eine Sache. Du erhältst für die bezahlte Registrierungsdauer das vertragliche Nutzungsrecht, solange du die Regeln der Endung einhältst und die Verlängerung bezahlst.
Welche Organisation zuständig ist und welche Regeln gelten, hängt von der Top-Level-Domain ab. Für .de gelten andere Details als für .com oder .eu. Die Verfügbarkeit deiner Wunschadresse kannst du direkt prüfen:
Ist deine Wunschdomain noch frei?
Gib einen Namen oder eine komplette Domain ein, z. B. meinshop oder meinshop.ch.
Wer vergibt Domains?

Hinter einer Registrierung stehen mehrere Rollen. Sie werden im Alltag oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Aufgaben.
ICANN und IANA: Koordination an der Spitze
Die ICANN koordiniert wesentliche Bereiche des globalen Domain Name Systems und schließt bei generischen Endungen Verträge mit Registries und akkreditierten Registraren. Die IANA-Funktionen pflegen unter anderem die Root-Zone-Daten. ICANN vergibt deine einzelne Domain jedoch nicht direkt. Mehr Hintergrund bietet unser Ratgeber Was ist und macht die ICANN?.
Registry: zentrale Verwaltung einer Endung
Die Registry führt die maßgebliche Datenbank für eine Top-Level-Domain und veröffentlicht die für die Erreichbarkeit nötigen Zonendaten. DENIC verwaltet .de, EURid verwaltet .eu und Verisign betreibt unter anderem die Registry für .com. Die Registry legt zusammen mit gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben fest, welche Namen und Inhaber zulässig sind.
Registrar und Reseller: dein Vertragspartner
Den Auftrag erteilst du normalerweise einem Registrar oder einem Reseller. Dieser prüft die Angaben, übermittelt den Registrierungswunsch an die Registry und verwaltet später Verlängerung, Transfer und DNS-Einstellungen. Ein Reseller arbeitet über einen Registrar; bei generischen Endungen bleibt der akkreditierte Registrar für die entsprechenden ICANN-Pflichten verantwortlich.
Registrant: der Domaininhaber
Registrant ist die Person oder Organisation, auf die die Domain registriert wird. Als Inhaber bist du für korrekte Kontaktdaten, die rechtmäßige Nutzung und die rechtzeitige Verlängerung verantwortlich. Hostinganbieter, technischer Ansprechpartner und Websitebetreiber können andere Personen oder Unternehmen sein.
So läuft die Domainvergabe ab
- Endung und Namen wählen: Du entscheidest dich für eine Kombination aus Second-Level-Namen und TLD.
- Verfügbarkeit prüfen: der Registrar fragt bei der zuständigen Registry ab, ob der Name registrierbar ist.
- Inhaberdaten übermitteln: Du gibst die verlangten Kontakt- und Vertragsdaten korrekt an.
- Regeln validieren: Registrar und Registry prüfen technische Vorgaben, Sperrlisten und gegebenenfalls Berechtigungskriterien.
- Registrierung eintragen: die Registry nimmt die Domain in ihre Datenbank auf. Bei .de kommt der Domainvertrag mit erfolgreicher Registrierung durch DENIC zustande.
- DNS konfigurieren: Nameserver oder DNS-Records verbinden die Domain anschließend mit Website und E-Mail. Das erklärt unser Entwurf zum Einrichten einer Domain.
Der Registrar nimmt deinen Auftrag an; die Registry führt den verbindlichen Eintrag für die jeweilige Endung.
Gilt immer „first come, first served“?
Bei frei verfügbaren Standardregistrierungen gilt meistens: Wer zuerst einen technisch und formal gültigen Auftrag übermittelt, erhält die Domain. DENIC nennt dieses Prinzip ausdrücklich für .de. Daraus folgt aber kein Freibrief. Marken-, Namens- und Unternehmensrechte bestehen unabhängig davon, ob die Registry den Auftrag technisch angenommen hat.
Ausnahmen sind ebenfalls möglich. Registries können Namen reservieren oder sperren, Vergabephasen für Rechteinhaber vorsehen, Premiumpreise festlegen oder eine lokale beziehungsweise persönliche Berechtigung verlangen. Bei .eu muss der Antragsteller beispielsweise die veröffentlichten Zulässigkeitskriterien erfüllen; bestimmte Namen sind blockiert oder reserviert.
Wichtige Regeln am Beispiel .de
Eine .de-Domain steht Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen grundsätzlich auch ohne Sitz in Deutschland offen. Nach den DENIC-Regeln gilt unter anderem:
- Der Teil vor .de umfasst mindestens 1 und höchstens 63 Zeichen.
- Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Bindestriche und die von DENIC unterstützten IDN-Zeichen.
- Ein Bindestrich darf weder am Anfang noch am Ende stehen.
- Bindestriche gleichzeitig an Position drei und vier sind nicht zulässig.
- Groß- und Kleinschreibung werden nicht unterschieden.
- Inhaberdaten müssen vollständig und korrekt sein.
Bei Umlauten zählt für die Höchstlänge die technisch kodierte A-Label-Form. Praktische Vor- und Nachteile behandelt der Artikel Umlautdomains und Sonderzeichen.
NIS-2 und BSIG: Warum Daten genauer geprüft werden
Die NIS-2-Vorgaben wurden in Deutschland in das neue BSI-Gesetz übertragen. § 49 BSIG verpflichtet Top-Level-Domain-Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister, genaue und vollständige Registrierungsdaten mit gebotener Sorgfalt zu sammeln und zu pflegen. Erfasst werden insbesondere Domainname, Registrierungsdatum sowie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Inhabers; gegebenenfalls kommen Kontaktdaten einer abweichenden Verwaltungsstelle hinzu.
Die betroffenen Stellen müssen außerdem Vorgaben und Überprüfungsverfahren für die Datenqualität vorhalten. Für dich bedeutet das: Verwende echte, aktuelle Angaben und reagiere auf Verifizierungsanfragen deines Anbieters. Falsche oder nicht bestätigte Daten können je nach Endung und Vertrag zu Einschränkungen, Deaktivierung oder Verlust der Domain führen.
Das Gesetz verlangt nicht, dass sämtliche personenbezogenen Inhaberdaten frei im Internet erscheinen. Nicht personenbezogene Registrierungsdaten sind öffentlich zugänglich zu machen; für berechtigte Zugangsanfragen regelt § 50 BSIG ein eigenes Verfahren. Datenschutz und Nachvollziehbarkeit bestehen damit nebeneinander.
Eine nicht erreichbare E-Mail-Adresse gefährdet wichtige Hinweise zu Verifizierung, Transfer und Verlängerung. Aktualisiere Änderungen unverzüglich beim Registrar.
Warum eine freie Domain trotzdem rechtlich problematisch sein kann
Die Verfügbarkeitsprüfung beantwortet nur, ob ein Name registriert werden kann. Sie prüft nicht abschließend, ob du damit Rechte Dritter verletzt. Recherchiere vor der Anmeldung insbesondere:
- identische und ähnliche Marken im DPMAregister und bei EUIPO,
- Unternehmens- und Vereinsnamen,
- Namensrechte natürlicher Personen und öffentlicher Stellen,
- verwechslungsfähige Schreibweisen und Tippfehler bekannter Angebote.
Bei einem Streit um eine .de-Domain kann ein Rechteinhaber unter Voraussetzungen einen DENIC-DISPUTE-Eintrag beantragen. Er verhindert die Übertragung an Dritte, entscheidet aber nicht selbst, wer rechtlich im Recht ist. Wird die Domain gelöscht, rückt der DISPUTE-Inhaber nach den DENIC-Regeln als neuer Inhaber ein.
Was passiert bei Ablauf oder Löschung?
Domains werden für begrenzte Zeiträume registriert und üblicherweise verlängert. Bei ausbleibender Zahlung, Kündigung oder Vertragsverstoß kann die Registrierung enden. Viele Endungen kennen Schutzphasen, in denen der bisherige Inhaber die Domain noch wiederherstellen kann. Dauer, Kosten und Ablauf unterscheiden sich je nach Registry.
Bei .de schließt sich an eine Löschung grundsätzlich eine Redemption Grace Period an. Erst nach Ende der Schutzphase kann der Name wieder frei vergeben werden, sofern kein DISPUTE-Eintrag oder anderer Hinderungsgrund besteht. Der Beitrag über Expired Domains erläutert Chancen und Risiken frei werdender Adressen.
Domain erfolgreich registrieren: Checkliste
- passende Endung und Registry-Regeln prüfen,
- Domainverfügbarkeit über die Domainprüfung kontrollieren,
- Marken- und Namensrecherche durchführen,
- Domainanbieter vergleichen,
- korrekten Inhaber und erreichbare Kontaktdaten eintragen,
- Verifizierung fristgerecht abschließen,
- automatische Verlängerung und Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
Häufige Fragen zur Domainvergabe
Vergibt ICANN meine Domain?
Nein. ICANN koordiniert das System und akkreditiert bei generischen Endungen Registrare. Deinen Auftrag gibst du einem Registrar oder Reseller; die zuständige Registry führt den Eintrag.
Wer vergibt .de-Domains?
DENIC ist die Registry für .de. Die Registrierung erfolgt meist über einen Provider beziehungsweise ein DENIC-Mitglied, alternativ über DENICdirect.
Habe ich Anspruch auf eine freie Domain?
Nicht automatisch. Der Auftrag muss alle Registry-Regeln erfüllen; außerdem können reservierte Namen, Berechtigungskriterien sowie Marken- und Namensrechte entgegenstehen.
Sind Inhaberdaten öffentlich?
Personenbezogene Daten werden aus Datenschutzgründen nicht pauschal vollständig veröffentlicht. Nicht personenbezogene Daten und geregelte Auskünfte bei berechtigtem Interesse sind davon zu unterscheiden.
Domainvergabe ist ein Zusammenspiel aus Inhaber, Registrar und Registry innerhalb des von ICANN, nationalen Stellen und Gesetzen gesetzten Rahmens. Eine erfolgreiche Registrierung erfordert mehr als einen freien Namen: Prüfe Vergaberegeln und Rechte, hinterlege korrekte Daten und sichere Verlängerung sowie Zugang sorgfältig ab.
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